Reinigungsfirma-Glossar — Fachbegriffe in der Schweiz
Stand: Quellen: Suva, BFS, Verbände der Branche
- Definition
- Reinigungsfirma-Glossar — Sammlung der wichtigsten Fachbegriffe rund um Reinigungsfirmen in der Schweiz — von Normen und Verordnungen über technische Standards bis zu rechtlichen Grundlagen. Jeder Eintrag mit kurzer Definition und Verweis auf die autoritative Schweizer Quelle.
- Einträge:
- 10
- Sprache:
- Schweizer Hochdeutsch
- Stand:
- Mai 2026
- Allpura
- Verband Schweizer Reinigungs-Unternehmen mit rund 300 Mitgliedbetrieben. Sozialpartner für den GAV Reinigungsbranche.
- GAV Reinigungsbranche
- Allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag für die deutsche und französische Schweiz. Regelt Mindestlöhne ab CHF 21.50/h und Sozialleistungen.
- Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie
- In der Schweiz übliche Endreinigung bei Mieterwechsel. Der Reinigungsbetrieb garantiert, dass die Wohnung vom Vermieter abgenommen wird, sonst Nachreinigung gratis.
- Unterhaltsreinigung
- Regelmäßige Reinigung von Büros, Praxen und gewerblichen Räumen — typisch 1–5 mal pro Woche. Standardvertrag in der Schweiz mit monatlicher Pauschale.
- Glasreinigung
- Fachgerechte Reinigung von Fenstern und Fassaden, oft mit Osmosewasser für streifenfreie Ergebnisse. Bei Höhe über 3 m sind in der Schweiz Sicherungsvorkehrungen Suva-Pflicht.
- Suva
- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt. Sie versichert in der Schweiz rund die Hälfte aller Arbeitnehmenden gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle und ist zuständig für Arbeitssicherheit auf Baustellen.
- MWST (Mehrwertsteuer Schweiz)
- Schweizer Konsumsteuer mit Normalsatz 8,1 % (seit 2024), reduziertem Satz 2,6 % und Sondersatz 3,8 % für Beherbergung. Unternehmen mit über CHF 100'000 Jahresumsatz sind MWST-pflichtig.
- QR-Rechnung
- Seit 2020 gültiger Schweizer Standard für Zahlungsabwicklung. Ersetzt den alten Einzahlungsschein (ESR) durch einen Swiss-QR-Code, der alle Zahlungsinformationen enthält und per Banking-App eingescannt werden kann.
- Werkvertrag (OR Art. 363 ff.)
- Vertrag, in dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks und der Besteller zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Gesetzliche Grundlage für Handwerkeraufträge in der Schweiz.
- Offerte
- Verbindliches schriftliches Angebot eines Handwerkers über Leistung, Material und Preis. In der Schweiz üblicherweise 30 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt.
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